KfW Heizungsförderung (BEG)

Wärmepumpen-Förderrechner

Berechnen Sie Ihre maximale KfW-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe – basierend auf den aktuellen Informationen der KfW (Stand: 09.07.2026).

Aktuelle Informationen der KfW: Dieser Rechner basiert auf den offiziellen Eckpunkten der KfW (KfW-Information für Multiplikatoren vom 09.07.2026). Die neuen Förderbedingungen gelten für Anträge ab dem 21.07.2026.
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Gebäudedaten

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Förderfähige Gesamtkosten

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Förderrechner ist ein freiwilliger und unverbindlicher Service der Enovato GmbH (42watt).

Details zur neuen Wärmepumpen-Förderung (BEG, ab 21.07.2026)

Förderkomponenten im Überblick

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen. Die Summe aller Komponenten ist auf maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten gedeckelt – für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € gilt eine Obergrenze von 80 %.

KomponenteZuschussVoraussetzungen
Grundförderung30 %Für jede förderfähige Installation einer klimafreundlichen Heizung (unverändert).
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mind. 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommens-Bonusbis 40 %Nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöhen sich die Grenzen um 10.000 € (Familienzuschlag).
Was entfällt: Der Effizienzbonus (bisher 5 % für Erdwärme, Wasser oder natürliche Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag werden nicht mehr gewährt.
Ausblick Wertschöpfungsbonus: Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU (plus assoziierte Märkte) erhalten dann einen Bonus von 15 %, für Wärmepumpen ohne EU-Ursprung sinkt die Grundförderung auf 15 %.

Förderfähige Kosten & Höchstgrenzen

Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch viele notwendige Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") sind förderfähig. Dazu zählen:

  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Bohrungen für Erdsonden oder Brunnen
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Optimierung des Heizsystems (z.B. neue Heizkörper, Pufferspeicher)
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs

Die anrechenbaren Kosten sind nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffelt:

WohneinheitHöchstgrenzeMax. Zuschuss (bei 70 %)
Erste Wohneinheit28.000 €19.600 €
Zweite bis sechste WE (je)15.000 €10.500 €
Ab der siebten WE (je)8.000 €5.600 €
Wichtig: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dann halbjährlich um 4 Prozentpunkte – früh handeln lohnt sich also doppelt.