Wärmepumpen-Förderrechner
BEG EM 2024 – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Berechnen Sie Ihre maximale Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe
Gebäudedaten
Details zur Wärmepumpen-Förderung (BEG EM)
Förderkomponenten im Überblick
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen. Die Summe aller Komponenten ist auf einen maximalen Fördersatz von 70 % gedeckelt.
| Komponente | Zuschuss | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für jede förderfähige Installation einer klimafreundlichen Heizung. |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mind. 20 Jahre alten Biomasseheizung. |
| Effizienz-Bonus | 5 % | Bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels. |
| Einkommens-Bonus | 30 % | Nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 € pro Jahr. |
Förderfähige Kosten & Höchstgrenzen
Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch viele notwendige Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") sind förderfähig. Dazu zählen:
- ✓Fachplanung und Baubegleitung
- ✓Installation und Inbetriebnahme
- ✓Bohrungen für Erdsonden oder Brunnen
- ✓Demontage und Entsorgung der Altanlage
- ✓Optimierung des Heizsystems (z.B. neue Heizkörper, Pufferspeicher)
- ✓Durchführung des hydraulischen Abgleichs
Die anrechenbaren Kosten sind nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffelt:
| Wohneinheit | Höchstgrenze der Kosten | Maximaler Zuschuss (bei 70%) |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € | 21.000 € |
| Zweite bis sechste WE (je) | 15.000 € | 10.500 € |
| Ab der siebten WE (je) | 8.000 € | 5.600 € |
Der Antragsprozess Schritt für Schritt
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Der Ablauf ist wie folgt:
- ✓Angebot & Vertrag: Holen Sie ein Angebot ein und schließen Sie einen Lieferungs-/Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine Klausel enthalten, die ihn an die Förderzusage bindet (aufschiebende oder auflösende Bedingung).
- ✓Bestätigung zum Antrag (BzA): Ihr Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte erstellt die BzA. Dieses Dokument bestätigt die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.
- ✓Antrag bei der KfW stellen: Mit der BzA registrieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" und stellen dort den eigentlichen Förderantrag.
- ✓Maßnahmenbeginn: Nach Erhalt der Antragsbestätigung von der KfW können Sie mit der Installation beginnen.
- ✓Nachweise & Auszahlung: Nach Abschluss des Projekts reichen Sie die Rechnungen und weitere Nachweise im KfW-Portal ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Die Beauftragung des Fachbetriebs gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Schließen Sie den Vertrag daher erst, nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben, es sei denn, er enthält die oben genannte Förder-Bedingung.