Wärmepumpen-Förderrechner

BEG EM 2024 – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Berechnen Sie Ihre maximale Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe

Gebäudedaten

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Förderrechner ist ein freiwilliger und unverbindlicher Service der 42watt GmbH.

Details zur Wärmepumpen-Förderung (BEG EM)

Förderkomponenten im Überblick

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen. Die Summe aller Komponenten ist auf einen maximalen Fördersatz von 70 % gedeckelt.

KomponenteZuschussVoraussetzungen
Grundförderung30 %Für jede förderfähige Installation einer klimafreundlichen Heizung.
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mind. 20 Jahre alten Biomasseheizung.
Effizienz-Bonus5 %Bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels.
Einkommens-Bonus30 %Nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 € pro Jahr.

Förderfähige Kosten & Höchstgrenzen

Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch viele notwendige Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") sind förderfähig. Dazu zählen:

  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Bohrungen für Erdsonden oder Brunnen
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Optimierung des Heizsystems (z.B. neue Heizkörper, Pufferspeicher)
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs

Die anrechenbaren Kosten sind nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffelt:

WohneinheitHöchstgrenze der KostenMaximaler Zuschuss (bei 70%)
Erste Wohneinheit30.000 €21.000 €
Zweite bis sechste WE (je)15.000 €10.500 €
Ab der siebten WE (je)8.000 €5.600 €

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Der Ablauf ist wie folgt:

  • Angebot & Vertrag: Holen Sie ein Angebot ein und schließen Sie einen Lieferungs-/Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine Klausel enthalten, die ihn an die Förderzusage bindet (aufschiebende oder auflösende Bedingung).
  • Bestätigung zum Antrag (BzA): Ihr Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte erstellt die BzA. Dieses Dokument bestätigt die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.
  • Antrag bei der KfW stellen: Mit der BzA registrieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" und stellen dort den eigentlichen Förderantrag.
  • Maßnahmenbeginn: Nach Erhalt der Antragsbestätigung von der KfW können Sie mit der Installation beginnen.
  • Nachweise & Auszahlung: Nach Abschluss des Projekts reichen Sie die Rechnungen und weitere Nachweise im KfW-Portal ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.

Wichtig: Die Beauftragung des Fachbetriebs gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Schließen Sie den Vertrag daher erst, nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben, es sei denn, er enthält die oben genannte Förder-Bedingung.