BEG EM 2024

Wärmepumpen-Förderrechner

Berechnen Sie Ihre maximale KfW-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe

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Gebäudedaten

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Förderfähige Gesamtkosten

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Förderrechner ist ein freiwilliger und unverbindlicher Service der Enovato GmbH (42watt).

Details zur Wärmepumpen-Förderung (BEG EM)

Förderkomponenten im Überblick

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen. Die Summe aller Komponenten ist auf einen maximalen Fördersatz von 70 % gedeckelt.

KomponenteZuschussVoraussetzungen
Grundförderung30 %Für jede förderfähige Installation einer klimafreundlichen Heizung.
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mind. 20 Jahre alten Biomasseheizung.
Effizienz-Bonus5 %Bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels.
Einkommens-Bonus30 %Nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 € pro Jahr.

Förderfähige Kosten & Höchstgrenzen

Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch viele notwendige Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") sind förderfähig. Dazu zählen:

  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Bohrungen für Erdsonden oder Brunnen
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Optimierung des Heizsystems (z.B. neue Heizkörper, Pufferspeicher)
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs

Die anrechenbaren Kosten sind nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffelt:

WohneinheitHöchstgrenzeMax. Zuschuss (bei 70%)
Erste Wohneinheit30.000 €21.000 €
Zweite bis sechste WE (je)15.000 €10.500 €
Ab der siebten WE (je)8.000 €5.600 €

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Der Ablauf ist wie folgt:

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    Angebot & Vertrag: Holen Sie ein Angebot ein und schließen Sie einen Lieferungs-/Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine Klausel enthalten, die ihn an die Förderzusage bindet (aufschiebende oder auflösende Bedingung).
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    Bestätigung zum Antrag (BzA): Ihr Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte erstellt die BzA. Dieses Dokument bestätigt die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.
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    Antrag bei der KfW stellen: Mit der BzA registrieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" und stellen dort den eigentlichen Förderantrag.
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    Maßnahmenbeginn: Nach Erhalt der Antragsbestätigung von der KfW können Sie mit der Installation beginnen.
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    Nachweise & Auszahlung: Nach Abschluss des Projekts reichen Sie die Rechnungen und weitere Nachweise im KfW-Portal ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Die Beauftragung des Fachbetriebs gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Schließen Sie den Vertrag daher erst, nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben, es sei denn, er enthält die oben genannte Förder-Bedingung.