BEG EM 2024 – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Berechnen Sie Ihre maximale Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen. Die Summe aller Komponenten ist auf einen maximalen Fördersatz von 70 % gedeckelt.
| Komponente | Zuschuss | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für jede förderfähige Installation einer klimafreundlichen Heizung. |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mind. 20 Jahre alten Biomasseheizung. |
| Effizienz-Bonus | 5 % | Bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels. |
| Einkommens-Bonus | 30 % | Nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 € pro Jahr. |
Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch viele notwendige Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") sind förderfähig. Dazu zählen:
Die anrechenbaren Kosten sind nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffelt:
| Wohneinheit | Höchstgrenze der Kosten | Maximaler Zuschuss (bei 70%) |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € | 21.000 € |
| Zweite bis sechste WE (je) | 15.000 € | 10.500 € |
| Ab der siebten WE (je) | 8.000 € | 5.600 € |
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Der Ablauf ist wie folgt:
Wichtig: Die Beauftragung des Fachbetriebs gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Schließen Sie den Vertrag daher erst, nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben, es sei denn, er enthält die oben genannte Förder-Bedingung.